Kammerherrenschlüssel des Königs Friedrich Wilhelm III von Preußen für Engelbert von Hörde, um 1820 – 1821
Engelbert Matthias Freiherr von Hörde (1786–1846), Gutsherr auf Schwarzenraben, Eringerfeld, Störmede und Erwitte, Sohn des Freiherrn Friedrich Ferdinand (1751–1819) und der Maria Anna von Landsberg (1765–1799), hatte nach dem Jurastudium in Göttingen, Würzburg und Heidelberg 1813–1815 sich bei der Organisation der Landwehr gegen die Franzosen hervorgetan. Die Würde eines Kammerherrn wurde bei einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Landesherrn verliehen; seit 1802 bis 1816 hatten die Familiengüter im Großherzogtum Hessen-Darmstadt gelegen, das das früher kurkölnische Herzogtum Westfalen bei der Säkularisation übernommen hatte. Während viele katholische westfälische Adelige den neuen Herren kritisch und distanziert gegenüberstanden, galt dies für Hörde nicht, der 1817 auf eigenen Antrag hin die Anstellung als preußischer Landrat erhielt. Die preußische Verwaltung legte bei ihren Landräten großen Wert darauf, dass sie in ihrem Kreis ansässig waren. Nach dem Tode seines Vaters verzichtete Hörde allerdings 1821 auf das Amt, um sich der Verwaltung des großen Grundbesitzes zu widmen. Bei seinem Ausscheiden empfing er als Dank die Würde eines preußischen Kammerherrn. 1833 gehörte er noch dem Westfälischen Provinziallandtag an.
Gerd Dethlefs
Dietrich Wegmann: Die leitenden staatlichen Verwaltungsbeamten der Provinz Westfalen 1815 – 1918, Münster 1969, S. 193-196, 286; Alfred Bruns / Josef Häming, Die Abgeordneten des Westfalenparlaments 1826 – 1978, Münster 1978, S. 339 Nr. 660; Handbuch über den Königl. Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1831, Berlin o.J. (1830), S. 14.
Maße
15.2
Material
, Inventarnummer
M-591a LM Standort
Raum 1.23